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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 1. Oktober 2023

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Oblepihovaya-Foreli Immobilien GmbH, Kurfürstendamm 234, 10719 Berlin (nachfolgend "Makler" genannt), gegenüber ihren Kunden (nachfolgend "Auftraggeber" genannt).

1.2 Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Makler diesen ausdrücklich zugestimmt hat.

2. Angebote und Vertragsschluss

2.1 Die Angebote des Maklers sind freibleibend und unverbindlich. Irrtümer, Änderungen und Zwischenverkauf oder -vermietung bleiben vorbehalten.

2.2 Der Makler ist berechtigt, zum Zwecke der Erfüllung des Auftrags Dritte zu beauftragen und diesen Informationen zur Verfügung zu stellen.

2.3 Der Auftraggeber versichert, dass alle von ihm übermittelten Angaben über den Auftraggeber und über das Objekt richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, den Makler unverzüglich über Änderungen der Angaben zu informieren.

3. Maklerprovision

3.1 Der Provisionsanspruch entsteht, wenn aufgrund der Vermittlung oder des Nachweises des Maklers ein Hauptvertrag zustande kommt.

3.2 Die Maklerprovision ist mit Abschluss des Hauptvertrages fällig und zahlbar binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung. Der Provisionsanspruch entfällt nicht, wenn der Hauptvertrag später rückgängig gemacht wird, infolge eines Rücktrittsvorbehalts aufgelöst oder aus anderen, in der Person des Auftraggebers liegenden Gründen rückgängig gemacht oder nicht erfüllt wird.

3.3 Die Höhe der Provision richtet sich nach den getroffenen Vereinbarungen. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gilt folgende Provision als vereinbart:

  • Bei Kauf/Verkauf: 3,57% des Kaufpreises inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, zahlbar durch den Käufer.
  • Bei Vermietung/Verpachtung von Wohnraum: 2 Monatsmieten inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, zahlbar durch den Vermieter.
  • Bei Vermietung/Verpachtung von Gewerberaum: 3 Monatsmieten zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, zahlbar wie vereinbart.

3.4 Mit dem Abschluss eines durch den Makler vermittelten oder nachgewiesenen Vertrages ist der dem Makler bekanntgegebene Auftraggeber verpflichtet, dem Makler unverzüglich eine Abschrift des Hauptvertrages zu übermitteln.

4. Doppeltätigkeit

4.1 Der Makler ist berechtigt, auch für die andere Vertragspartei des Hauptvertrages als Makler tätig zu werden und von dieser eine Provision zu erheben.

5. Weitergabeverbot

5.1 Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausdrücklich für den Auftraggeber bestimmt und dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers nicht an Dritte weitergegeben werden. Verstößt der Auftraggeber gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.

6. Vorkenntnis

6.1 Der Auftraggeber hat den Makler unverzüglich schriftlich zu informieren, wenn ihm ein vom Makler angebotenes Objekt bereits bekannt ist. Unterlässt er dies, hat er dem Makler alle Aufwendungen zu ersetzen, die diesem dadurch entstehen, dass der Auftraggeber ihn nicht über die bestehende Vorkenntnis informiert hat.

7. Haftungsbegrenzung

7.1 Die Haftung des Maklers ist auf grob fahrlässiges und vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Auftraggeber durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert. Der Makler haftet nicht für die Bonität der vermittelten Vertragspartei.

7.2 Der Makler ist nicht verpflichtet, die Angaben, die er vom Auftraggeber oder Dritten erhält, auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Er übernimmt für die Richtigkeit solcher Angaben keine Haftung. Insbesondere haftet der Makler nicht für die Objektbeschreibung oder für die Bonität der vermittelten Vertragspartei.

8. Verjährung

8.1 Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.

9. Gerichtsstand

9.1 Sind Makler und Auftraggeber Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers vereinbart.

10. Datenschutz

10.1 Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass der Makler personenbezogene Daten entsprechend der gesetzlichen Vorgaben verarbeitet. Näheres ergibt sich aus der Datenschutzerklärung des Maklers.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.

11.2 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.

11.3 Auf diesen Vertrag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

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